Lärmschutz mieten in Zürich

In Zürich wird auf engstem Raum gebaut: Ersatzneubauten in den Quartieren, Sanierungen an der Bahnhofstrasse, Tram- und Werkleitungsbau mitten im Verkehr. Mit unseren Lärmschutzmatten für Bauzäune und mobilen Lärmschutzwänden halten Sie den Baulärm von Nachbarn, Büros und Schulen fern.

Zürich und der Zürichsee in der Abenddämmerung
Foto: Pexels

Diese Regeln gelten in der Stadt Zürich

  • Lärmige Bauarbeiten sind Montag bis Samstag von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 19 Uhr erlaubt (ohne Feiertage).
  • Besonders laute Geräte wie Rammen oder hydraulische Abbruchgeräte nur Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr – und mit Bewilligung.
  • Arbeiten über Mittag oder in der Nacht brauchen eine Ausnahmebewilligung. Zuständig ist der Lärmschutz der Stadtpolizei.

Grundlage sind die kantonale Baulärmverordnung und die Allgemeine Polizeiverordnung der Stadt. Alle Details finden Sie bei der Stadt Zürich: Bau- und Gewerbearbeiten.

Was wir für Zürcher Baustellen anbieten

Wichtig: Miete nur mit Zollabwicklung durch Sie

Die vorübergehende Einfuhr in die Schweiz ist zolltechnisch aufwendig. Wir vermieten deshalb nur, wenn Sie als Mieter Zoll und Mehrwertsteuer selbst abwickeln. Alternativ verkaufen wir gebrauchte Lärmschutzmatten, je nach Verfügbarkeit.

Weitere Städte

Auch für Winterthur, Basel und Luzern haben wir eigene Seiten. Den Überblick finden Sie unter Lärmschutz in der Schweiz.

Wann darf ich in Zürich am Samstag bauen?

Lärmige Arbeiten sind auch samstags von 7 bis 12 und von 13 bis 19 Uhr zulässig. Für besonders laute Geräte gilt dagegen nur Montag bis Freitag.

Hilft Lärmschutz bei der Ausnahmebewilligung?

Die Behörden achten darauf, dass Anwohner ausreichend geschützt sind. Abschirmungen und Lärmmessungen können Ihr Gesuch stärken – eine Bewilligung garantieren sie nicht.