Ein Konzert, ein Stadtfest oder ein Festival soll Spaß machen – den Gästen und möglichst auch der Nachbarschaft. Ob das gelingt, hängt vor allem von zwei Dingen ab: dem richtigen Lärmschutz und einer guten Standortplanung.
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Für eine erste Planung können Sie im Lärmschutzwand-Wirkungsrechner ausprobieren, wie sich Wandhöhe, Entfernung und Frequenz auf den Pegel beim Nachbarn auswirken.
Unser Sponsoring: bis zu 10 Lärmschutzmatten kostenlos
Sie organisieren ein Konzert, ein Vereins- oder Schulfest, eine Veranstaltung der Feuerwehr oder einer gemeinnützigen Organisation? Dann stellen wir Ihnen bis zu 10 Lärmschutzmatten kostenlos zur Verfügung. Das reicht für rund 35 laufende Meter bei 2 m Höhe.
Das Angebot gilt zum Beispiel für Dorf-, Straßen- und Schulfeste, Weihnachtsmärkte, Sportturniere, Konzerte, Campusfeste, Outdoor-Kinos, Karnevalsveranstaltungen, Flohmärkte oder Oldtimertreffen.
So funktioniert es:
- Sie holen die Matten selbst ab und bringen sie zurück.
- Unser Logo auf den Matten ist während der Veranstaltung gut sichtbar.
- Standsichere Bauzäune oder Gerüste – auch bei Sturm! – organisieren Sie selbst.
Danke für eure Unterstützung!
Bei der Planung unseres Festivals war uns besonders wichtig, auch an die Anwohner zu denken – schließlich möchten wir feiern, ohne anderen zur Last zu fallen. Die Lärmschutzmatten von laermschutz-mieten.de haben dabei einen großen Unterschied gemacht. Der Schallschutz hat spürbar dazu beigetragen, dass unser Fest entspannt und ohne Beschwerden ablaufen konnte.
Was uns besonders berührt hat: Die Matten wurden uns kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese Geste war für uns nicht nur eine große Hilfe, sondern auch ein Zeichen echter Unterstützung für Kultur und Gemeinschaft.
Herzliche Grüße Euer WEAREONE-Team
Welche Lärmschutzregeln gelten für mein Event?
Machen Sie sich früh mit den Vorgaben vertraut und holen Sie die nötigen Genehmigungen rechtzeitig ein. Maßgeblich ist meist, wie schutzbedürftig die Nachbarschaft ist – ein reines Wohngebiet hat andere Richtwerte als ein Mischgebiet.
Wird eine Veranstaltung im Sinne dieses Leitfadens geplant, muss zunächst geprüft
werden, wie der Schutzanspruch der umliegenden Wohnnachbarschaft bezüglich der
Lärmbelastung eingestuft werden kann. Grundlage ist der vorgenannte Freizeitlärm-
erlass (Nr. 3.1, 3.2 und 3.4). Dabei sind die zumutbaren Lärmeinwirkungen in Ab-
hängigkeit von der Art der Wohnnutzung zu betrachten.
So ist z.B. in einem allgemeinen Wohngebiet zur Tageszeit an Werktagen 55 dB(A),
sonntags und in Ruhezeiten (20:00 Uhr bis 22:00 Uhr) 50 dB(A) und in der Nachtzeit
ab 22:00 Uhr nur noch 40 dB(A) zulässig. Darüber hinaus sind an bis zu 18 Tagen im
Jahr an jedem betroffenen Immissionsort um 10 dB(A) höhere Immissionswerte als
sogenannte „seltene Ereignisse“ möglich. Jedoch dürfen diese seltenen Ereignisse
tags außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A) und während der Ruhezeiten 65 dB(A) nicht
überschreiten. Für die Nacht liegt der Höchstwert bei 55 dB(A). Die jeweiligen Zeit-
räume für die unterschiedlichen Beurteilungszeiten können der Nr. 3.3 entnommen
werden. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen den Tag-Wert um nicht mehr
als 20 dB(A) und den Nacht-Wert um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen: Leitfaden zum Lärmschutz bei Volksfesten und ähnlichen Traditionsveranstaltungen
Das Land Hessen macht ähnliche Vorgaben zum Lärmschutz bei Veranstaltungen:
Ist sichergestellt, dass entsprechend dem Stand der Technik und durch organisatorische Maßnahmen alles unternommen wurde, um vermeidbaren Lärm entgegenzuwirken, so gelten folgende Regelungen: Analog zu Nr. 6.5 TA Lärm kann auf den besonderen Schutz der Ruhezeit freitags und samstags sowie vor Feiertagen am Abend in der Zeit von 20-22 Uhr verzichtet werden. Die Richtwerte betragen dann tags (6-22 Uhr) 70dB(A) und nachts (22-6 Uhr) 55 dB(A).
Analog zu Nr. 6.4 TA Lärm kann der Beginn der Nachtzeit am Freitag – und Samstagabendsowie vor Feiertagen bis zu zwei Stunden auf 24 Uhr hinausgeschoben werden. Es gelten die Immissionsrichtwerte nach Ziffer 4.4 der Freizeitlärmrichtlinie in Verbindung mitden unter Nr. 1 und 2 genannten Ausnahmen mit der Maßgabe, dass die Ausnahme fürmaximal 18 Tage pro Kalenderjahr und nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Wochenenden gilt
Land Hessen: Lärmschutz bei Veranstaltungen im Freien
Wie lässt sich der Lärm bei Events begrenzen?
Bewährt haben sich drei Werkzeuge: Schallschutzwände, schallschluckende Materialien und Pegelbegrenzer (Limiter) an der Anlage.
Am einfachsten sind unsere Lärmschutzmatten für Bauzäune mit 2 m Höhe. Sie dämmen im Standard 16 dB, als Premium-Variante 20 dB. Denken Sie dabei an ausreichende Fluchttüren im Bauzaun, falls es zu einer Panik kommt.
Reicht das nicht, rüsten wir standsichere Baugerüste mit Lärmschutzmatten bis 6 m Höhe oder mit Lärmschutzplanen aus.
Worauf achte ich bei der Wahl des Veranstaltungsortes?
Wie weit ist das nächste Wohngebiet entfernt? Wer wohnt drumherum? Und lassen sich dort Schallschutzwände aufstellen? Wenn Sie diese Fragen früh klären, sparen Sie sich später viel Ärger.
Wie finde ich die Lärmquellen – und was hilft dagegen?
Gehen Sie Ihr Gelände gedanklich durch: Wo stehen Bühne, Boxen, Generatoren, Fahrgeschäfte? Dann setzen Sie gezielt an – mit Schallschutz an der richtigen Stelle und einer klugen Ausrichtung der Bühne.
Das Land Hessen empfiehlt unter anderem diese Maßnahmen:
a) Beschallung:
• Frühzeitige Planung der Beschallungsrichtung
• Beschallung möglichst zu der den Anwohnern abgewandten Seite anordnen
• Gute Verteilung der Beschallung
• Prüfung, ob Pegelbegrenzer (sogenannte Limiter) zum Einsatz kommen sollen
• Herausnehmen tiefer Bass-Anteile
b) Organisatorische Maßnahmen:
• Frühzeitige Planung der Anordnung der Veranstaltungsbereiche und Fahrgeschäfte
• Zeiten des Auf- und Abbaus planen (möglichst zur Tagzeit)
• Beschwerdemanagement der Überwachungsbehörde (Ordnungsamt, Kreis) während der Durchführung der Veranstaltung, auch zur Nachtzeit und an Wochenenden!
Land Hessen: Lärmschutz bei Veranstaltungen im Freien
Um den Charakter der Veranstaltung (z. B. Zeltatmosphäre mit Musik und Tanz)
nicht wesentlich zu ändern, sind bestimmte Lärmpegel etwa im Festzelt notwendig.
Damit eine Beschallung mit Musik bei einer größeren Menschenansammlung bzw.
Durchsagen wahrgenommen werden kann, ist ein Schalldruckpegel von 90 dB(A) in
3 m Entfernung von der Musikanlage erforderlich. Daraus ergibt sich ein Schallleis-
tungspegel der Musikanlage bzw. ein angesetzter Wert der dem Erfahrungswert für
eine Blechblaskapelle von 108 dB(A) entspricht, (vgl. „Sächsische Freizeitlärmstudie,
Handlungsleitfaden zur Prognose und Beurteilung von Geräuschbelastungen durch
Veranstaltungen und Freizeitanlagen“). In 30 m Entfernung (z.B. Ende des Zeltes)
ergibt sich dann ein Schalldruckpegel von 70 dB(A). Diese Werte können beim Ein-
pegeln und auch während der Veranstaltung unmittelbar an der Anlage (im Zelt)
überwacht werden. In 50 m Entfernung ergäbe sich ein Lärmpegel von 66 dB(A) und
in 100 m ein Pegel von 60 dB(A) (Werte berechnet bei freier Schallausbreitung,
durch Schallabschirmung, Reflektionen etc. sind geringere Werte zu erwarten)
Land Nordrhein-Westfalen: Leitfaden zum Lärmschutz bei Volksfesten und ähnlichen Traditionsveranstaltungen
Wie spreche ich mit den Anwohnern?
Informieren Sie die Nachbarschaft vorab: Wann ist das Fest, wie lange geht es und was tun Sie gegen den Lärm? Nennen Sie einen Ansprechpartner für Rückfragen. Wer sich ernst genommen fühlt, beschwert sich seltener.
Welche Materialien eignen sich?
Schallschluckende Paneele, Schallschutzwände und schalldämmende Bodenbeläge – je nachdem, wo der Lärm entsteht. Für die meisten Events sind Matten am Bauzaun der einfachste Einstieg.
Bringt es etwas, Lärmschutzmatten doppelt anzubringen?
Ja. Werden zwei Lagen mit Abstand hintereinander montiert, entsteht ein sogenannter Masse-Feder-Masse-Effekt. Der verbessert die Dämmung deutlich – vor allem bei tiefen Bässen, die bei Konzerten der häufigste Grund für Beschwerden sind.
Besserer Schallschutz durch Masse-Feder-Masse-Prinzip bei doppelten Lärmschutzmatten
Grobe Abschätzung der zusätzlichen Dämmwirkung (vereinfachtes Beispiel, ohne Garantie): Ausgangswert ist eine einfache Lärmschutzmatte mit ca. 16 dB Schalldämmmaß bei der relevanten Frequenz.
| Abstand zwischen den Matten | Geschätzte zusätzliche Dämmwirkung | Gesamte Schalldämmung geschätzt |
|---|
| 5 cm Luftspalt (z. B. doppelt am Bauzaun befestigt) | ca. +3…5 dB | ca. 19–21 dB |
| 30 cm Luftspalt z. B. zwischen zwei Bauzäunen (ggf. mit Dämmfüllung) | ca. +8…12 dB | ca. 24–28 dB |
| 1 Meter Abstand z. B. bei Baugerüst (starke Entkopplung, Dämmfüllung empfohlen) | ca. +15…20 dB | ca. 31–36 dB |
Je größer der Abstand und je besser der Zwischenraum mit schallschluckendem Material gefüllt ist, desto stärker die Wirkung – gerade bei tiefen Frequenzen. Noch mehr holen Sie mit unserer „besten Lärmschutzmatte 5.0″ heraus: Sie hat ein Schalldämmmaß von 23 dB.
Wie mache ich meine Gäste auf das Thema aufmerksam?
Ein kurzer Hinweis auf Tickets, Website und Social Media hilft. Und eine freundliche Durchsage, vor allem zum Ende der Veranstaltung, wirkt oft Wunder.
Wie überwache ich den Lärmpegel während des Events?
Mit einem Schallpegelmessgerät sehen Sie in Echtzeit, wie laut es ist. So können Sie sofort nachregeln, bevor sich Anwohner beschweren oder gar die Polizei kommt.