Mobile Lärmschutzwände für Baustellen, Industrie und Veranstaltungen – geliefert in alle Bundesländer. Die Matten werden am vorhandenen Bauzaun befestigt und nach Projektende wieder abgeholt.
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Unser Mietsortiment
Unsere Lärmschutzmatten am Bauzaun
Baulärm: Jedes Bundesland regelt selbst
Ein bundesweit einheitliches Baulärmgesetz gibt es in Österreich nicht. Wien hat ein eigenes Baulärmgesetz, Tirol eine Baulärmverordnung. In den übrigen Ländern legt meist die Baubehörde Zeiten und Auflagen im Baubescheid fest.
Welche Regeln in Ihrer Stadt gelten, lesen Sie auf unseren Regionalseiten. Einen guten Überblick über die Rechtslage bietet der Fachbeitrag Baulärm aus rechtlicher Sicht (Report).
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Lärmschutz in Ihrer Region
Sie arbeiten grenzüberschreitend? Wir liefern auch nach Bayern und in die Schweiz.
Häufige Fragen
Gibt es in Österreich einheitliche Zeiten für Baulärm?
Nein. Baulärm ist Ländersache. Wien etwa erlaubt lärmende Arbeiten von 6 bis 20 Uhr, in Graz gilt im Regelfall 6 bis 19 Uhr laut Baubescheid.
Wohin liefern Sie?
In alle Bundesländer, von Vorarlberg bis ins Burgenland.
Wie viel Lärmschutz brauchen Sie?
Mit dem Lärmschutz-Rechner schätzen Sie den Bedarf in wenigen Schritten ab. Danach fordern Sie Ihr Angebot an.