Lärmschutz mieten in Frankfurt, Mainz und Wiesbaden

Mobile Lärmschutzmatten und temporäre Lärmschutzwände für Baustellen, Gleisbau, Tiefbau, Abbruch, Industrie und Veranstaltungen im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Wir liefern unter anderem nach Frankfurt, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Bad Homburg, Aschaffenburg, Limburg und Worms.

Welche Grenzwerte und Ruhezeiten für Baulärm gelten, erklärt unser Ratgeber Baustellenlärmschutz nach AVV Baulärm.

Skyline von Frankfurt am Main
Foto: Pexels

Lärmschutz für Bauunternehmen im Rhein-Main-Gebiet

Unser Angebot richtet sich an Bauunternehmen, Generalunternehmer, Projekt- und Bauleitung sowie den technischen Einkauf. Besonders gefragt ist es bei Baustellen in der Innenstadt, Arbeiten in Wohnnähe und befristeten Infrastrukturprojekten. Wir vermieten Lärmschutzmatten für Standard-Bauzäune und höhere mobile Lärmschutzwände mit Traggerüst.

Lärmschutz mieten in Frankfurt, Mainz, Wiesbaden, Offenbach und Darmstadt
Lärmschutz mieten in Frankfurt, Mainz, Wiesbaden, Offenbach und Darmstadt

Typische Einsätze im Rhein-Main-Gebiet

Im Rhein-Main-Gebiet wird besonders dicht gebaut – zwischen Bahnstrecken, Hochhäusern und Wohnvierteln. Typische Arbeiten zwischen Frankfurt und Offenbach, bei denen mobiler Lärmschutz gefragt ist:

Kurze Wege inklusive: Von unserem Standort in Darmstadt sind wir schnell bei Ihnen – auch eine Selbstabholung ist möglich.

Sponsoring für Veranstalter aus der Region

Sie organisieren ein Konzert, ein Vereins-, Schul- oder Straßenfest, einen Weihnachtsmarkt oder ein Sportturnier? Dann stellen wir Ihnen bis zu 10 Lärmschutzmatten kostenlos zur Verfügung – genug für rund 35 laufende Meter bei 2 m Höhe. Mehr zum Thema finden Sie unter Lärmschutz für Events.

So funktioniert es:

  • Sie holen die Matten selbst ab und bringen sie zurück.
  • Unser Logo ist während der Veranstaltung gut sichtbar.
  • Standsichere Bauzäune oder Gerüste organisieren Sie selbst – denken Sie an die Windlast bei Sturm!

Gut zu wissen: Ausnahmen vom Lärmschutz bei Veranstaltungen müssen genehmigt werden. Ein Beispiel aus Mainz: Lärmschutz bei Veranstaltungen – Ausnahmegenehmigung beantragen.

Wie gehen Darmstadt, Frankfurt, Mainz und Wiesbaden mit Baulärm um?

Grundlage sind überall das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die AVV Baulärm, ergänzt durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Die folgenden Angaben sind ohne Gewähr – im Zweifel fragen Sie am besten direkt bei der zuständigen Behörde vor Ort nach.

So läuft es meistens ab

  1. Beschwerde: Ein Anwohner meldet sich bei der Stadt.
  2. Aufforderung: Der Bauherr soll den Lärm senken und die Nachbarn informieren.
  3. Messung: Oft misst ein beauftragter Gutachter vor Ort.
  4. Maßnahmen: Abmahnung, Auflagen zur Lärmminderung, im Extremfall Baustopp.
  5. Sonderzeiten: Nacht- und Feiertagsarbeit nur mit Ausnahmegenehmigung.

Baulärm in Darmstadt

Ob bei dem Betrieb einer Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen (Gefahren, erhebliche Belästigungen und Beeinträchtigungen) bei den Anwohnern entstehen, wird nach der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – beurteilt. Die AVV Baulärm enthält neben Immissionsrichtwerten ein Verfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels. In Hessen werden Baustellen von den Kreisausschüssen beziehungsweis dem Magistrat überwacht. Das heißt im Falle von Anfragen oder Beschwerden finden Sie Ihren Ansprechpartner in dem für Sie zuständigen Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.

Regierungspräsidium Darmstadt: Baustellen- und Baulärm
  • Lärmkarten und Aktionspläne: Die Stadt erstellt sie auf Basis von EU-Vorgaben und BImSchG.
  • Arbeiten außerhalb der üblichen Zeiten: brauchen eine Ausnahmegenehmigung vom Bürger- und Ordnungsamt (Gebühr 70 € pro Nacht, Grundlage ist § 7 Abs. 2 der 32. BImSchV).
  • Ruhezeiten: Nach der AVV Baulärm gilt die Zeit von 20 bis 7 Uhr als Nacht. Für viele Geräte und Maschinen schränkt die 32. BImSchV den Betrieb in Wohngebieten zusätzlich ein: nicht an Sonn- und Feiertagen und nicht werktags zwischen 20 und 7 Uhr.

Baulärm in Frankfurt

Frankfurt legt besonders viel Wert auf Lärmschutz an Baustellen. Hier finden Sie die Anforderungen der Bauaufsicht Frankfurt zum Baulärm.

Um die geltenden Immissionsrichtwerte einzuhalten bzw. unvermeidbare Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, ist der Bauherr gehalten, dem Stand der Technik entsprechende lärmarme Baumaschinen einzusetzen und alle möglichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Lärmreduzierung auszuschöpfen. Hierzu gehören beispielsweise die Aufstellung von Schallschutzwänden oder die Beschränkung der Betriebszeit lautstarker Baumaschinen.

Bauaufsicht der Stadt Frankfurt: Merkblatt Baulärm
  • Zuständigkeit: Die Bauaufsicht beurteilt Baulärm nach der AVV Baulärm. Das Umweltamt ist für die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) zuständig – etwa wenn Maschinen die Mittagsruhe stören.
  • Ablauf bei Beschwerden: Der Bauherr wird zunächst aufgefordert gegenzusteuern. Bleibt das ohne Erfolg, kann die Stadt eine Messung durch einen Lärmgutachter veranlassen.
  • Grenzwerte im Wohngebiet: tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A). In einem Einzelfall hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof wegen der gemischten Prägung des Gebiets 65/50 dB(A) angesetzt (Beschluss vom 31.05.2011, Az. 3 B 1111/11).
  • Arbeitszeiten: Als Tagzeit gilt nach der AVV Baulärm 7 bis 20 Uhr. Für lärmintensive Arbeiten zur Nachtzeit ist eine Ausnahmegenehmigung nötig.
  • Bei Verstößen: zuerst Aufforderung zur Lärmminderung, im Extremfall Stilllegung der Baustelle.

Baulärm in Mainz

Die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz berücksichtigt Lärm schon in ihrer Bauleitplanung.

  • Anmeldung: Baustellen im öffentlichen Raum (Straßen, Gehwege) müssen bei der Straßenverkehrsbehörde angemeldet werden – inklusive Verkehrsregelung und ggf. Lärmauflagen.
  • Arbeitszeiten: Baumaschinen dürfen in Wohngebieten nach der 32. BImSchV werktags von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. Sonder- und Nachtarbeit nur mit Genehmigung.
  • Beschwerden: Anwohner können sich an die Stadt oder das Ordnungsamt wenden.

Baulärm in Wiesbaden

Auch die hessische Landeshauptstadt nimmt das Thema Baustellenlärm ernst.

  • Zuständigkeit: Das Umweltamt beurteilt Baulärm nach der AVV Baulärm.
  • Grenzwerte: Nachts (20–7 Uhr) sind in reinen Wohngebieten höchstens 35 dB(A) erlaubt, tagsüber gelten höhere Werte.
  • Arbeitszeiten: Baulärm ist in der Regel werktags tagsüber erlaubt. Ab 20 Uhr gilt nach der AVV Baulärm die Nachtzeit, dazu können kommunale Ruhezeiten kommen.
  • Beschwerden: Anwohner melden sich beim Umweltamt. Bei Überschreitungen können Lärmpausen angeordnet werden. Nachtarbeit ist in begründeten Fällen mit Ausnahmegenehmigung möglich.

Lärmschutz für die ganze Region

Ungeplante Baustopps wegen Anwohnerbeschwerden kosten Zeit und Geld. Mit dem richtigen Lärmschutz vermeiden Sie das. Wir liefern von Frankfurt und Hanau über Mainz, Wiesbaden, Offenbach und Darmstadt bis nach Aschaffenburg und Worms – und kennen die Anforderungen der Städte in der Region.