Ob Hochbau, Gleis- und Tunnelbau oder Industrie: Auf vielen Schweizer Baustellen wird es laut. Mit Lärmschutzmatten für Bauzäune, Schallschutzplanen für Baugerüste und mobilen Schallschutzsystemen senken Sie die Geräuschbelastung deutlich – schnell und ohne große Investition. Für Projekte in Zürich, Basel, Bern, Luzern, St. Gallen, Winterthur, Genf, Lausanne, Lugano und der ganzen Schweiz.
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Schallschutzplanen für Baugeüste in der Schweiz mieten
Wichtig: Miete in die Schweiz nur mit Zollabwicklung durch Sie
Die zolltechnische Abwicklung bei der Vermietung in die Schweiz ist leider recht kompliziert. Wir können deshalb nur vermieten, wenn Sie als Schweizer Mieter Zoll und Umsatzsteuer selbst übernehmen.
Die Alternative: Je nach Verfügbarkeit verkaufen wir Ihnen gern gebrauchte Lärmschutzmatten.
Lärmschutz in Schweizer Städten
In dicht besiedelten Regionen wie Zürich, Genf, Basel, Bern oder Lausanne ist temporärer Lärmschutz oft Voraussetzung, damit Bau- und Montagearbeiten genehmigt werden. Lärmschutzmatten sind schnell montiert, lassen sich beliebig erweitern und an die Situation vor Ort anpassen – ideal für Baustellen in der Innenstadt, empfindliche Nachbarschaften und Nachtarbeit.
Lärmschutz für Baustellen und Abrissarbeiten in der Schweiz mieten
Typische Einsätze
Hoch- und Tiefbau, Tunnel-, Straßen- und Gleisbau, Sanierungen, Brückenarbeiten, Industrie- und Anlagenbau, Abriss und Rückbau sowie temporäre Events. Besonders gefragt ist unser Lärmschutz in Städten mit strengen Grenzwerten und vielen Anwohnern.
Lärmschutz mieten in der Schweiz, z. B. für Gleisbaurarbeiten
Unsere Lärmschutzmatten im Überblick
- wetterfest und langlebig, auf Wunsch schwer entflammbar
- Schalldämmmaß 16 bis 23 dB, je nach Ausführung
- modular, in verschiedenen Stärken
- schnell montiert an standsicheren Bauzäunen oder Gerüsten – denken Sie an die Windlast
- für Gerüste gibt es spezielle Lärmschutzplanen
Wofür Schweizer Kunden unseren Lärmschutz nutzen
Das Schweizer Lärmschutzrecht verlangt, Baulärm aktiv und vorsorglich zu senken. Lärmschutzmatten sind dafür eine praktische und wirtschaftliche Lösung, etwa für:
- Baustellen in Städten wie Zürich, Genf und Basel
- Straßen- und Tiefbau in Bern, Luzern und St. Gallen
- Gleis- und Infrastrukturarbeiten, zum Beispiel bei SBB-Projekten
- Industrie und Anlagenwartung in Winterthur, Schaffhausen und Biel
- Veranstaltungen und temporäre Installationen in Lausanne und Lugano
- kommunale Projekte mit Lärmschutzauflagen in der ganzen Schweiz
Mehr Hintergrund: Maßnahmen gegen Baulärm beim Bundesamt für Umwelt (BAFU).
Baulärm-Vorschriften in der Schweiz
Grundlage sind das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutz-Verordnung (LSV). Wie Baulärm konkret zu begrenzen ist, regelt die Baulärm-Richtlinie des Bundesamts für Umwelt (BAFU):
- Keine festen Grenzwerte, sondern drei Massnahmenstufen (A, B, C).
- Die Stufe hängt ab von der Lärmempfindlichkeit der Umgebung, dem Abstand zu Wohnungen und Arbeitsplätzen und der Dauer der lauten Bauphase.
- Über Mittag (12–13 Uhr), abends und nachts (19–7 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen gelten strengere Anforderungen.
- Zu den Massnahmen gehören leisere Maschinen, angepasste Arbeitszeiten und provisorische Abschirmungen.
Die konkreten Arbeitszeiten und Ausnahmebewilligungen regeln Kantone und Gemeinden. Beispiele: In der Stadt Zürich sind lärmige Arbeiten Montag bis Samstag von 7–12 und 13–19 Uhr erlaubt, in Bern gelten Sperrzeiten von 20–7 und 12–13.15 Uhr. Mehr dazu auf den Städteseiten.
Lärmschutz in Schweizer Städten
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Sie möchten mieten oder kaufen? Schreiben Sie uns, was Sie vorhaben. Wir beraten Sie technisch und machen Ihnen ein Angebot – für Projekte von Zürich bis Genf. Wir liefern auch nach Österreich, etwa nach Innsbruck, und nach Bayern.