In der Berner Altstadt gehört jede Fassade zum UNESCO-Welterbe, die Gassen sind schmal, und rundherum wird gewohnt, regiert und gearbeitet. Baustellen müssen hier besonders rücksichtsvoll sein. Unsere Lärmschutzmatten und mobilen Wände helfen Ihnen dabei.
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Sperrzeiten für Baulärm in der Stadt Bern
- Abends und nachts: 20 bis 7 Uhr
- Über Mittag: 12 bis 13.15 Uhr
Wer in diesen Zeiten lärmig arbeiten will, braucht eine Bewilligung des Bauinspektorats der Stadt Bern. Das gilt auch für besonders laute Verfahren wie Rammen, Brecher, Wasserhöchstdruck-Abbruch oder Sprengungen. Zum Gesuch gehört ein Entwurf des Informationsschreibens an die Anwohner, die Gebühr beträgt CHF 200. (Quelle: Gesuchsformular Baulärm der Stadt Bern)
Übrigens: Vorbereitungsarbeiten dürfen 15 Minuten vor Ende der Sperrzeit beginnen.
Unsere Lösungen für Bern
Gut zu wissen: Zoll
Eine Miete in die Schweiz ist nur möglich, wenn Sie die Zoll- und Mehrwertsteuerabwicklung selbst übernehmen. Alternativ bieten wir je nach Verfügbarkeit gebrauchte Lärmschutzmatten zum Kauf an.
Weitere Städte
Basel, Luzern und Lausanne – oder der Überblick unter Lärmschutz in der Schweiz.
Brauche ich für einen Abbruch mit Brecher eine Bewilligung?
Ja, in der Stadt Bern ist für besonders lärmintensive Verfahren wie Brecher auch während der normalen Arbeitszeit ein Gesuch beim Bauinspektorat nötig.