Genf ist dicht bebaut, international und ständig im Umbau: neue Wohnquartiere, Projekte rund um den Bahnknoten und Sanierungen am See. Wo gebaut wird, wohnen und arbeiten Menschen direkt nebenan. Mit mobilem Lärmschutz schirmen Sie Ihre Baustelle wirksam ab.
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Rechtlicher Rahmen
In der ganzen Schweiz gilt die Baulärm-Richtlinie des BAFU. Sie gehört zur Lärmschutz-Verordnung (LSV) und verlangt, Baulärm vorsorglich zu begrenzen. Welche Massnahmen nötig sind, hängt ab von:
- der Lärmempfindlichkeit der Umgebung
- dem Abstand zu Wohnungen und Arbeitsplätzen
- der Dauer der lauten Bauphase
- der Tageszeit – über Mittag, nachts und am Sonntag gelten strengere Anforderungen
Arbeitszeiten und Auflagen im Detail legen Kanton und Gemeinde fest, meist in der Baubewilligung.
Unser Angebot für Genf
Zollabwicklung
Wir können in die Schweiz nur vermieten, wenn Sie Zoll und Mehrwertsteuer selbst abwickeln. Je nach Verfügbarkeit ist auch der Kauf gebrauchter Lärmschutzmatten möglich.
Weitere Städte in der Westschweiz
Lausanne und Bern – alle Regionen unter Lärmschutz in der Schweiz.
Gilt die BAFU-Richtlinie auch in Genf?
Ja, sie gilt schweizweit. Die Kantone und Gemeinden setzen sie um und können ergänzende Vorgaben machen.