Einhausungen für Baustellen mieten

Baustelleneinhausungen mieten: Effektiver Schutz vor Lärm, Witterung und Staub

Einhausungen für Baustellen mieten: Sie möchten Baustellenaktivitäten abschirmen und dabei Anwohner, Patienten in Krankenhäusern, Kinder in Schulen oder sensible Arbeitsbereiche schützen? Die Lösung liegt in der Anmietung einer hochwertigen Einhausung. Unsere Einhausungen aus Schallschutzplanen bieten nicht nur effektiven Lärmschutz bei Abbrucharbeiten, sondern schützen auch vor Witterungseinflüssen, z. B. auch bei Ausgrabungen.

Die vielseitigen Einhausungen für Baustellen sind ideal, um Baustaubemissionen zu minimieren, besonders in sensiblen Umgebungen wie Rechenzentren oder Reinräumen. Durch die flexible Anpassung an verschiedene Bauprojekte gewährleisten unsere Baustellenüberdachungen nicht nur Schutz, sondern auch Effizienz.

Mieten Sie noch heute eine Einhausung und schaffen Sie eine ruhige, geschützte Umgebung für Anwohner, Patienten und sensible Arbeitsbereiche während Ihrer Bauaktivitäten. Unsere hochwertigen Einhausungen zum Mieten bieten die perfekte Lösung für eine Vielzahl von Bauprojekten.

Einhausung von Baustellen als Lärmschutz
Einhausung von Baustellen als Lärmschutz

Einhausungen aus Akustikplanen sind eine effiziente Möglichkeit, Baustellenlärm zu verringern. Diese können entweder als schallisolierende Wände oder Decken aus Planen realisiert werden.

Typische Lärmquellen auf Baustellen sind z. B. Presslufthammer, Betonmischer, Sägen, Trennschleifer, Abbruchgeräte, Erdbewegungsmaschinen, Flachbagger, Planierraupen, Scraper, Grader, Bagger, Rammen, Bodenbefestiger, Rüttler, Walzen, Innenrüttler, Rüttelplatten, Vibrationsstampfer, Verdichter, Drucklufthämmer, Abbruchhämmer, Aufzugsanlagen, Baukräne, Kreissägen, Putzmaschinen, Schlagbohrmaschinen, Bohrer und Verkehr von LKWs sowie weiteren Baumaschinen.

Schallschutz Abriß mit Bagger
Baustelleneinhausungen als Schallschutz für Abriß mit Bagger
Lärmschutz-Einhausung für Baustellen mieten
Baustellenüberdachung als Lärmschutz für Baustellen mieten

Das sagt das Gesetz zu Baustellenlärm

„Baulärm ist unvermeidbar. Zu viel darf aber nicht sein. Betroffene Nachbarn müssen sich nicht alles gefallen lassen, erklärt Christian Fabris, Ingenieur und Experte für Baulärm beim Umweltbundesamt. Sie haben ein Recht darauf, dass Baustellenbetreiber in Zusammenarbeit mit den Bauaufsichtsbehörden den Krach auf ein Mindestmaß beschränken und die Abläufe auf der Baustelle entsprechend planen. Dafür hat der Gesetzgeber im Jahr 1970 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Schutz gegen Baulärm erlassen. Sie schreibt maximale Lärmwerte vor, sogenannte Immissionsrichtwerte. Je nach der Tageszeit oder nach Gewerbe-, Wohn- oder Mischgebieten gelten unterschiedliche Grenzwerte. Außerdem sind Bauherren, Bauunternehmer und Bauleiter dazu verpflichtet, möglichst lärmarme Baumaschinen zu nutzen, ihren Einsatz effizient zu planen, Krach bestmöglich abzuschirmen und notfalls mobile Schallschutzwände aufzustellen. …

In Gebieten, in denen fast nur Wohnhäuser stehen, müssen Bewohner damit leben, dass auf einer Baustelle von 7 Uhr bis 20 Uhr gebaut wird. Eine Mittagsruhe gibt es nicht. Tagsüber darf laut AVV Baulärm von der Baustelle ein Dauerschallpegel von maximal 55 Dezibel ausgehen, auch samstags. … Ist die Baustelle nachts in Betrieb, muss es von 20 Uhr bis 7 Uhr leiser zugehen. Ein Dauerpegel von mehr als 40 Dezibel plus Toleranz ist dann nicht erlaubt. Grundsätzlich sind Nachtarbeiten rechtlich zulässig.“

Süddeutsche Zeitung: Baulärm – Krach und Kräne

Die Baustellen-Einhausungen können entweder als schallisolierende Wände oder als Baustellenüberdachung aus Schallschutzplanen aufgebaut werden. Eine Einsatzmöglichkeit sind insbesondere z. B. Baustellen in der Nähe von Krankenhäusern, bei Bauarbeiten in der Nacht, Abrissarbeiten in der Stadt bzw. bei Abbruchbaustellen. Es gibt auch Einhausungen zum Schutz vor Witterungseinflüssen und Baustaub, z. B. für Ausgrabungen oder in der Nähe von Rechenzentren oder Reinräumen.

Baustaub

Der rechtliche Rahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Feinstaub wird durch das Immissionsschutzrecht vorgegeben. Jede für eine Baustelle verantwortliche Person hat die rechtliche Verpflichtung, schädliche Umwelteinwirkungen durch gesundheitsgefährdenden Feinstaub zu minimieren. Diese Anforderungen betreffen die gesamte Baustelle, also z. B. die Lagerung von Baustoffen, den Betrieb der Baufahrzeuge und das Arbeiten mit den erforderlichen Geräten wie Transportbändern, Brechanlagen, Schleifmaschinen usw..

Die Durchsetzung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten liegt im Regelfall bei der Unteren Immissionsschutzbehörde als zuständiger Überwachungsbehörde. Bei größeren Baumaßnahmen sollte diese in Baugenehmigungsverfahren beteiligt werden, damit sie als
Fachbehörde die Anforderungen des Immissionsschutzes sicherstellen kann.

Stadt Herne: Merkblatt zur Bekämpfung von Staubemissionen durch Baustellen
Einhausung gegen Baustaub für Abriß
Einhausung gegen Baustaub für Abrißarbeiten

Vermeidung und Verminderung von Staubemissionen auf Baustellen

Unter den vielfältigen Umweltauswirkungen durch den Betrieb von Baustellen, die zu Beeinträchtigungen und Belästigungen der Anwohner*innen und in der Nachbarschaft führen können, haben neben den Lärmemissionen die Emissionen von Partikeln (Staubemissionen) eine herausragende Bedeutung. Dies zeigt sich insbesondere auch bei den baustellenbezogenen Beschwerden während sommerlicher und trockener Wetterperioden. Die Staubemissionen werden oft durch mangelndes Wissen um emissionsmindernde Maßnahmen und durch fehlende oder ungenügende Sorgfalt bei der Durchführung staubender Tätigkeiten beziehungsweise der Be- oder Verarbeitung von staubenden Stoffen verursacht oder begünstigt.

BERLIN: Vermeidung und Verminderung von Staubemissionen auf Baustellen – Leitfaden für die Praxis

Die Lärmschutz-Planen können auch individuell, z. B. als Werbeträger, bedruckt werden.

Gerüst mit Dach für Schallschutz
Gerüst mit Dach für Schallschutz

Baustaubschutz bei Baustellen in der Nähe von Rechenzentren und Reinräumen

Vermietung Einhausungen gegen Baustaub sind eine praktische Lösung, um die Technik in Serverräumen, Data Centern, Rechenzentren oder andere Reinräume vor Staub, Schmutz und Schäden zu schützen. Einhausungen bieten eine sichere und effektive Barriere, die das Eindringen von Baustaub verhindert. Mit Einhausungen können Sie sicherstellen, dass der Serverraum oder Reinrau, sauber und frei von Staub bleibt und dass die Technik vor Schäden geschützt ist.